Unsere Anliegen
Die Ostspange
Unser Hauptanliegen ist der Bau einer Entlastungsstraße für das nordöstliche Stadtgebiet Neustadt a. d. Aisch.
Dieses Anliegen stützt sich auf das verkehrsstrategische Gesamtkonzept. Die Verfasser nennen die Ostspange den "dringend notwendigen zusätzlichen Anschluss der Klinik
an das städtische Straßennetz".
Die Grafik entspricht dem Entwurf des verkehrsstrategischen Gesamtkonzepts und zeigt den möglichen Verlauf der "Ostspange".
Zufahrt zur Notaufnahme und zum Kreisklinikum
Durch den Mehrverkehr darf die Zufahrt unserer Klinik mit Notaufnahme nicht belastet werden. Da es keine Alternativroute zur einzigen Straße (Paracelsusstraße) gibt, müssen die geplanten Bauvorhaben eine eigene Straße erhalten. Der Begegnungsverkehr von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen muss unbedingt ausgeschlossen werden. Diese Straßen sind auch Rettungswege und Teil der kritischen Infrastruktur! Kurze Wege bedeuten kurze Rettungszeiten und können Leben retten.
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Das gesamte Stadtgebiet und vor Allem der Bereich rund um die Klinik müssen barrierefrei erschlossen werden. Da Umbaumaßnahmen geplant sind, müssen diese den DIN-Normen entsprechend gestaltet werden. Das muss insbesondere bei der Zuwegung zum Gebiet als solches gelten. Eine barrierefreie ÖPNV-Anbindung ist 2023 überfällig.
Belastbarer Hoch- und Tiefbau
Der unzumutbare Mehrverkehr, der schon jetzt vielfach zu gefährlichen Situationen und Rückstaubildungen geführt hat, darf nicht zu einer weiter andauernden Belastung der AnwohnerInnen führen. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden muss gewährleistet sein. Da es bereits mehrfach zu Wasserschäden in den Wohngebieten gekommen ist, muss auch der Tiefbau dementsprechend ausgelegt werden. Vor allem, da Starkregen-Ereignisse zunehmen werden und eine erneute Flächenversiegelung noch mehr Oberflächenwasser erzeugt.
Arten-, Umwelt- und Klimaschutz
Da bereits jetzt Rote-Liste-Arten von den Baugebieten betroffen sind und die Stadt bisher keine Ausgleichsflächen für alle ausgelegten Bebauungspläne plant, müssen die Belange des Umwelt- und Naturschutzes unbedingt berücksichtigt werden. Grünflächen dienen der siedlungsnahen Erholung. Die Dimensionen der Bauvorhaben müssen dringend überprüft werden und dem Bedarf entsprechen.
Krippen- und Kindergartenplätze
Durch die Ausweisung neuer Baugebiete steigt auch der Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen. Wir möchten, dass das neue Baugebiet "Auf der Höhe III" eine Kindertagesstätte bekommt. Auch Spielplätze und Grünflächen müssen eingeplant werden.
Diese und weitere Anliegen haben wir bereits in über 50 Einwendungen
schriftlich bei der Stadt eingereicht.
Einwendungen und Abwägungsprozess
Wenn Städte und Gemeinden Bebauungspläne aufstellen möchten, zählt die frühzeitige und "eigentliche" Bürgerbeteiligung zu den Grundvoraussetzungen.
Bei dieser Beteiligung können alle, die sich von den Bebauungsplänen in ihren Rechten verletzt fühlen, Einwendungen geltend machen.
Einwendungen haben den Charakter von Anregungen und spiegeln unter Anderem Bedenken und Befürchtungen wider.
Damit sie berücksichtigt werden können, müssen sie schriftlich niedergelegt werden.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist eine Stadt oder Gemeinde verpflichtet, eine Abwägung stattfinden zu lassen, bei der alle relevanten Belange und Einwendungen berücksichtigt werden, und zwar vollumfänglich und gerecht.
Hieraus resultiert der sogenannte Abwägungsprozess.
In § 1 BauGB heißt es dazu: öffentliche und private Belange sind bei der Erstellung der Bauleitpläne gegeneinander abzuwägen, und zwar in einer gerechten Art und Weise. Das bedeutet, dass die eine oder andere Partei nicht grundlos bevorzugt oder benachteiligt werden darf.
Aus dem Abwägungsprozess geht ein Abwägungsprotokoll hervor, welches öffentlich auszulegen ist.
Sitzungsprotokoll
aus der Stadtratssitzung Neustadt a. d. Aisch vom 11.01.2023
Quelle: Stadt Neustadt an der Aisch, Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates, Sitzungsdatum: Mittwoch, 11.01.2023
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll
der Stadtratssitzung Neustadt a. d. Aisch vom 11.01.2023
Quelle: Stadt Neustadt an der Aisch, Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates, Sitzungsdatum: Mittwoch, 11.01.2023
Link: https://rathaus.neustadt-aisch.de/eigene_dateien/sitzungsdienst/oeffentlich/2023-01-11niederschriftoe.pdf
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