Beschlussfassungen des Stadtrats betreffend unseres Bürgerantrags vom 13.02.2023
Einladung zur Stadtratssitzung am 31.05.2023
erstellt am 24.05.2023
erstellt am 24.05.2023
Von den 15 Forderungspunkten aus unserem Bürgerantrag
wurden nur Punkt 2 und 7 (in Teilen)
angenommen.
Alle weiteren Punkte wurden abgelehnt.
In der Stadtratssitzung am Mittwoch, den 31.05.2023 wurde über unseren Bürgerantrag vom 13.02.2023 entschieden.
Von unseren 15 Forderungspunkten wurden nur der Punkt Nummer 2 und 7 (in Teilen) angenommen. Alle weiteren Punkte wurden vom Stadtrat abgelehnt.
Nummer 2: Die Stadt Neustadt/Aisch hat vor Beginn der jeweiligen Baumaßnahmen bzgl. der Bebauungspläne 61, 68 und 79 sicherzustellen, dass eine Zufahrt zur Notaufnahme der Klinik Neustadt/Aisch (Paracelsusstraße) auch während der Bauphase jederzeit und ohne Störung durch zu erwartenden, intensiven Baustellenverkehr gewährleistet ist.
Nummer 7: Ausgleichsflächen sind unabdingbar für alle Bauvorhaben betreffend die Bebauungspläne 61, 68 und 79 im nordöstlichen Stadtgebiet zu schaffen.
Dieser Punkt wurde nur für den Bebauungsplan Nr. 68 "Klinikstandort Paracelsusstraße" angenommen.
361 Unterschriften für unseren Bürgerantrag
- Vielen Dank für Ihre Unterstüztung -
Dank Ihrer Unterstützung konnten wir unseren Bürgerantrag mit 361 Unterschriften erfolgreich bei der Stadt Neustadt a. d. Aisch einreichen!
Forderungen unseres Bürgerantrags
"Stadtraumkonzept für das nordöstliche Stadtgebiet"
1. Bau der Ostspange
2. Sicherstellung der Zufahrt zur Notaufnahme
3. Stellungnahmen zu den Zufahrtsstraßen
4. Barrierefreiheit, ÖPNV, Fußgänger und Radfahrer
5. Keine Umlegung der Kosten für den Kanal
6. Schaffung von Krippen- und Kindergartenplätzen
7. Ausgleichsflächen für Arten-, Umwelt- und Klimaschutz
8. Planung der zukünftigen Straßen vor Baubeginn
9. Stadtraumkonzept
10. Tragfähigkeits- und Belastungsprüfung
11. Stellungnahmen aller Beteiligter
12. Entwässerungskonzept
13. Abwägungsprotokoll
14. Forderungen der vorangegangenen Bürgeranträge
15. Bürgerantrag abarbeiten vor Baubeginn
Vertretungsberechtigte Personen für den Bürgerantrag sind:
1 | Susann Deidel-Gestigkeit, Sauerbruchstraße 9, 91413 Neustadt a. d. Aisch
2 | Ilona Geiger, Paracelsusstraße 41, 91413 Neustadt a. d. Aisch
3 | Hannes Langhammer, Mühlgründlein 27, 91413 Neustadt a. d. Aisch
Für den Fall der Verhinderung oder des Ausscheidens eines Vertreters rücken folgende Personen, wie aufgelistet, nach:
Für 1: Werner Datz, Sauerbruchstraße 25, 91413 Neustadt a. d. Aisch
Für 2: Sabrina Hoyer, Sauerbruchstraße 1, 91413 Neustadt a. d. Aisch
Für 3: Herbert Krug, Virchowstraße 2, 91413 Neustadt a. d. Aisch
Flyer zu unserem Bürgerantrag
erstellt am 06.02.2023
erstellt am 06.02.2023
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